Vater­schafts­unter­suchungen

Die DNA (auch DNS oder Desoxyribonukleinsäure) ist die chemische Grundlage unserer Erbinformation. Bei jedem Menschen finden sich kleine Unterschiede in der DNA-Sequenz, welche als Merkmale bezeichnet werden können. Die Kombination mehrerer solcher DNA-Merkmale bildet das DNA-Profil. Im Zellkern jeder Körperzelle befinden sich zwei Kopien der Erbinformation, eine Kopie der Mutter und eine des Vaters. Bei Abstammungsuntersuchungen werden die DNA-Profile von Kind und Eltern verglichen, wobei bei tatsächlicher Elternschaft je die Hälfte aller kindlichen Merkmale bei je einem Elternteil ebenfalls vorliegen müssen. DNA-Profile dürfen nur nach freiwilliger und schriftlicher Zustimmung der zu untersuchenden Person erstellt werden. Ein unmündiges Kind darf nur nach Einwilligung und schriftlicher Zustimmung eines Elternteils / Sorgeberechtigten (in der Regel die Mutter) untersucht werden.

Der nicht-invasive pränatale Vaterschaftstest erlaubt den Nachweis oder Ausschluss einer möglichen Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes und dies ohne invasive Entnahme (Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasserpunktion) vom kindlichen Material aus dem Mutterleib. Das kindliche Material wird dabei in Form von zellfreier DNA aus dem mütterlichen Blut isoliert und anschliessend mit der DNA der Mutter und des potenziellen Vaters verglichen. Die Aussagekraft dieser Untersuchung ist der eines herkömmlichen Vaterschaftstests vergleichbar. Bereits ab der abgeschlossenen 9. Schwangerschaftswoche (≥ SSW 9 + 0) ist die Durchführung der Analyse möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist die Konzentration der fetalen DNA im mütterlichen Blut ausreichend, steigt aber im Verlauf der Schwangerschaft noch weiter an. Es empfiehlt sich daher die Untersuchung zu einem etwas späteren Zeitpunkt durchzuführen, um Verzögerungen bzw. eine erneute Blutentnahme zu vermeiden, falls zu wenig kindliche DNA im Blut der Mutter nachgewiesen wird (ca. 5 % der Fälle).

Die Durchführung des Tests erfolgt im DNA Diagnostics Center (DDC), Fairfield, OH, USA.

Bitte beachten Sie, dass das Gutachten nicht rechtsgültig ist!

Beim genetischen Vaterschaftsnachweis wird das DNA-Profil des Kindes mit dem des fraglichen Vaters verglichen. Dieser Vergleich erlaubt mit grosser Zuverlässigkeit die Klärung der Vaterschaft. Idealerweise werden für die Vaterschaftsuntersuchung drei Personen (potenzieller Vater, Mutter und Kind) untersucht, um eine genügend hohe Aussagekraft zu erhalten.

Mittels dieser Untersuchung ist auch die Erstellung von Abstammungsgutachten im Zusammenhang mit Familienzusammenführungen möglich. Eine schriftliche Anmeldung zur Besprechung des Vorgehens mit den Ratsuchenden respektive zur Probenentnahme ist zwingend erforderlich. Zudem ist von den überweisenden Stellen dafür zu sorgen, dass allenfalls ein Übersetzer die Ratsuchenden begleitet.